BEWERTUNG 

Natürlich sind wir für alle Bereiche der Immobilienbewertung aufgestellt und bietet neben Due-Diligence-Leistungen für Immobilientransaktionen die gesamte Palette an Bewertungsleistungen an. Da es oft schnell gehen muss, können wir bei Bedarf unsere Kapazitäten mit erprobten Partnern aufstocken.

Unsere Auftraggeber für die Bewertung von bebauten- und unbebauten Grundstücken sind u.a.:

• Investoren

• Unternehmen

• Banken

• Rechtsanwälte und Notare

• Steuerberater

• Insolvenzberater

• Privatpersonen

Sie möchten wissen, was Ihre Immobilie wirklich wert ist?

Wir sagen es Ihnen.

Der Marktwert (fair value) ist sowohl für den Verkäufer als auch für den Kaufinteressenten ein wichtiges Entscheidungskriterium. Neben Emotionen und subjektiven Wertekriterien legen wir bei der Bewertung die folgenden einschlägigen Verfahren zu Grunde. Eine professionelle Wertermittlung bedingt neben besten Marktkenntnissen die Fähigkeit aus den einzelnen Kennzahlen einen realistischen Marktwert zu ermitteln.

1. Sachwertverfahren (u. a. Boden- und Gebäudewert)

2. Ertragswertverfahren (u. a. Ermittlung des Reinertrags sowie Berücksichtigung von Sonderwerten wie Mieterhöhungen etc.).

3. Verkehrswertverfahren (WertV, Wertansätze vergleichbarer Immobilien).

4. DCF (Discounted Cash-Flow/Barwertermittlung) dient z. B. bei Mehrfamilienhäusern als zusätzliche Wertkennzahl.

Die Bewertung Ihrer Immobilie bieten wir Ihnen nach den v. g. Verfahren (kostenlos) als Dienstleistungsservice an, wenn wir im Gegenzug Ihre Immobilie exklusiv, im Rahmen eines qualifizierten Alleinauftrags, verkaufen.

IHR BEITRAG

Eine aussagefähige Wertermittlung setzt eine umfassende Recherche der wertbeeinflussenden Ausgangsdaten voraus. Nicht alle wertrelevanten Informationen kann der Sachverständige eigenständig ermitteln. Er ist vielmehr auf die Unterstützung des Auftraggebers angewiesen. Die benötigten Auskünfte und Unterlagen des Auftraggebers können z.B. sein:

- Grundbuchauszüge                                                   - Flurkarte / Lageplan

- Teilungserklärung                                                       - Auskunft zu Baulasten                                 

- Erbbaurechtsverträge                                               - Bauzeichnungen             

- Baubeschreibung                                                       - Bauschein

- Berechnung                                                                  - Bruttorauminhalt

- Mietflächenaufstellung                                              - Anliegerkostenbescheide

- Auskunft zu Leibrenten / -Nießbrauch                  - Vorgutachten

- Schlußabnahmeschein                                              - Vollmacht zur Akteneinsicht -                                                                                                                     Mietverträge

Die Informationen müssen ausgewertet und überprüft werden. Das ist verbunden mit Anfragen und Besuchen bei Behörden, Aktenstudium in Grundbuchakten, Ortsterminen usw. Wenn ein Wertgutachten seriös erstellt wird, ist dafür ein Zeitrahmen von ca. 4 - 8 Wochen notwendig. Die sogenannten Schnellgutachten, die mancher innerhalb von 1-2 Tagen erstellt, mögen zwar verlockend erscheinen, sie bergen jedoch das Risiko, dass nicht alle Informationen sorgfältig recherchiert sind.

Und vielleicht wären gerade die nichtrecherchierten Informationen besonders ausschlaggebend für den Wert gewesen.

Deshalb benötigt der Sachverständige von seinem Auftraggeber nicht zuletzt : Ausreichend Zeit und ein wenig Geduld.

GEBÜHREN

Das Honorar für eine Wertermittlung kann frei vereinbart werden.Als Zeithonorar berechnen wir 100,- EUR zuzüglich MWSt. ( + 19 % = 119 €) pro Stunde.

Zur Orientierung der Honorarhöhe kann der § 34 HOAI (in der Fassung bis 18.08.2009) oder die Gebührenordnung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen (GOGut) dienen.

Die Honorarhöhe ist dabei vom jeweiligen Einzelfall und dem Umfang der zu erbringenden Leistungen und zu beschaffenden Unterlagen abhängig.

Es folgt ein Auszug der Honorartafel zu § 34 HOAI (Fassung bis 18.08.2009) und der GOGut (berechnet für einige Werte)

Das für den individuellen Fall zu vereinbarende Honorar versteht sich zuzüglich Nebenkosten und Auslagen sowie zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (§ 16 HOAI).